Konzept3. Partizipation
In der UN-Kinderrechtskonvention aus dem Jahre 1989 wurde `Partizipation´ als ein Grundrecht der Kinder weltweit verankert, dem darin enthaltenen hohen menschlichen Ideal verpflichten wir uns. Ihm liegt die Anerkennung der vollgültigen, geheimnisvollen Individualität eines jeden Menschen und damit auch Kindes zu Grunde. Insofern prägt die partizipative Haltung alle Tätigkeit in unserem Kindergarten. Partizipation ist ein lebendiger - wechselseitiger Prozess.
Aus der Haltung der `Gleichwürdigkeit´ ergibt sich unser stetes Bemühen um eine respektvolle, absichtslose und achtsame Beziehung zu jedem Kind. Die dadurch entstehende, auch nonverbale, Kommunikation zeigt uns den Willen und die jeweiligen Möglichkeiten eines jeden Kindes zur Teilhabe.
Uns PädagogInnen ist es wichtig durch genaue Beobachtung, reflektierende Teamgespräche, Supervision und entsprechende Fortbildungen die Achtsamkeit für die Anliegen der Kinder zu erhalten und zu stärken.
Wir nehmen Kinder ernst:
In ihrem Recht darauf sich mitzuteilen und gehört zu werden
Zu jeder Zeit des Tages können sich die Kinder an uns ErzieherInnen mit ihren Anliegen wenden. Dies gewährleisten wir dadurch, dass wir als gut vertraute Bezugspersonen die Kinder durch den Kindergartentag begleiten. Wir hören zu, dann überlegen wir gemeinsam mit den Kindern wie ihr Anliegen gut versorgt werden kann. Wir überlegen, wer muss gefragt, informiert, einbezogen werden, um herauszufinden ob und wie die Anfrage umgesetzt werden kann. Dies bis das Anliegen des Kindes für alle Beteiligten zufriedenstellend beantwortet ist. Gelingt das, so haben sowohl das Kind als auch die anderen Beteiligten, das so immanent wichtige Erleben von Selbstwirksamkeit.
In ihrem Recht auf angemessene Lebensbedingungen
Damit ein Kind überhaupt in die Lage kommen kann eigene Bedürfnisse zu erkennen und selbstverständlich auszudrücken, braucht es sorgsame Pflege, ausgewogene Ernährung und eine anregende räumliche Umgebung. Es braucht auch achtsame und nachahmenswerte Erwachsene in seiner Nähe, die Interesse an dem Kind haben und verlässliche Bezugspersonen sind. Dafür sorgen wir in der Kindergartenzeit.
Erst aus dem daraus entstehenden Gefühl `Ich bin wichtig´ kann das Bedürfnis erwachsen sich einmischen zu wollen.
In ihrem Recht auf Spiel / Bildung
Im Spiel des Kindes sehen wir die Quelle aller Bildung.
Unser Tagesablauf beinhaltet zwei große Zeiträume für `Freies Spiel´, eine im Garten und eine im Gruppenraum. In diesen Zeiten entscheiden die Kinder sich frei mit wem und mit welchen der frei zugänglichen Materialien sie was spielen möchten. Hierbei werden die Spielregeln der Teilhabe nebenbei erlernt, wo nötig mit Unterstützung der ErzieherInnen. Es ist den Kindern in dieser Zeit auch möglich sich an den Tätigkeiten der Erwachsenen zu beteiligen. Neben diesen Freispielzeiten gibt es, durch die PädagogInnen geführte, gemeinsame Aktivitäten. (siehe hierzu auch 4. und 4.2.)
In ihrem Recht auf Gleichheit und gesellschaftliche Teilhabe
Kinder mit einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung und Kinder mit Migrationshintergrund sind bei uns willkommen.
Wir bemühen uns darum, dass sich jedes Kind in seiner besonderen Individualität angenommen und akzeptiert fühlt. Denn jeder Mensch trägt die Potentiale für seine individuelle Entwicklung in sich und hat ein Recht darauf diese zur Entfaltung bringen zu können. Dies ist die Grundlage für soziales Lernen. (siehe hierzu 4.4.)
Einige KollegInnen unseres pädagogischen Teams haben die Zusatzausbildung zur Fachkraft für Integration absolviert.