Waldorfkindergarten Zehlendorf e.V.

Konzept5. Kinderschutz

Wir sind der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet. Hier stehen für uns im Vordergrund:

Das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung.

Das Recht auf angemessene Lebensbedingungen.

Das Recht sich mitzuteilen und gehört zu werden.

Das Recht auf Schutz des Privatlebens.

Das Recht auf gewaltfreie Erziehung.

Das Recht auf Gleichheit.

Das Recht auf Bildung.

Vorrangige Aufgabe des Kindergartens ist es, dafür Sorge zu tragen, dass Kinder sich an diesem Ort sicher fühlen und geschützt sind, um sich gut entwickeln zu können.

Dem Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII werden wir in unserer Einrichtung gerecht, indem wir eine/n Kinderschutzbeauftragte/n benannt haben. Diese/r ist bei Fragen zur Kindeswohlgefährdung immer erste Ansprechperson und steht in direktem Kontakt zur Kindergartenleitung. Sie/er informiert diese sobald sie/er tätig wird.

Wir sehen den gelebten Grundgedanken der `Partizipation´ (siehe 3.) als Prävention gegen Kindeswohlgefährdung.

Für uns besteht die Verpflichtung zur professionellen Beobachtung eines jeden Kindes. Diese Beobachtungen werden regelmäßig dokumentiert. Neben der Einschätzung des Entwicklungsstandes, ermöglicht die wertfreie Beobachtung eine Einschätzung über das Wohlbefinden des Kindes. Hierzu achten wir auf Gestik, Mimik, Gesundheitszustand, äußeres Erscheinungsbild, Motorik, Verhalten, kreative Ausdrucksformen und Spielinhalte des jeweiligen Kindes.

Wir bemühen uns um eine Erziehungspartnerschaft mit den Eltern, dazu suchen wir einen engen und vielgestaltigen Kontakt zu diesen (siehe 6.). Entscheidend ist für uns dabei eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zum Wohle der Kinder.

Gegebenenfalls stellt unser/e Kinderschutzbeauftragte/r den Kontakt zu einer `insoweit erfahrenen Fachkraft her und leitet weitere Maßnahmen ein.

Zum Tätigkeitsprofil der/des Kinderschutzbeauftragten in unserer Einrichtung gehört auch die Sensibilisierung für das Thema `Kinderschutz´ durch einen regelmäßigen kollegialen Austausch und die Organisation einschlägiger Fortbildungen. In regelmäßigen Teamsitzungen und Konferenzen haben die ErziehrInnen die Möglichkeit, sich über entsprechende Inhalte auszutauschen, kollegial zu beraten und zu unterstützen. Unsere Kinderschutzbeauftragte besucht einmal jährlich einen Elternabend jeder Gruppe und informiert die Eltern über das Thema Kinderschutz und den Ablaufplan. Es ist zu unterscheiden zwischen Kindeswohlgefährdung im häuslichen Bereich und im Kindergarten. Es kann sich also jeder aus der Kindergartengemeinschaft an unsere Kinderschutzbeauftragte wenden, dazu werden die Beobachtungen dokumentiert. Die Kinderschutzbeauftragte koordiniert dann das weitere Vorgehen.

Unserer Verpflichtung zur Beratung durch eine `insoweit erfahrenen Fachkraft´ nach § 8a SGB VIII und Bundeskinderschutzgesetz § 4 gewährleisten wir durch die Inanspruchnahme von Beratung durch die Fachberatungsstellen der freien Träger im Land Berlin je nach Fallkonstellationen:

  • Kinderschutzzentrum Berlin e.V.
  • Wildwasser e.V.
  • Strohhalm e.V.
  • Kinderschutzhotline des Landes Berlin

Daneben werden wir ab dem Jahr 2018 in Form von regelmäßigen Fallbesprechungen, jährlichem Input in einer Dienstbesprechung sowie durch eine Fortbildung Anfang 2019 durch Frau Claudia Gaudzun, IeF, Sozialpädagogin und ehemals Kita-Referentin beim Paritätischen Wohlfahrtsverband begleitet.

Des Weiteren unterstützt uns das Kita-Referat unseres Dachverbandes `Der Paritätische´